Gibt es Normen für barrierefreie Badmöbel?
>>> DIN 18040-2 Barrierefrei-Vorschriften für Wohnungen
Die DIN 18040 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen über barrierefreies Bauen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen aus Teil 1, indem es um öffentlich zugängliche Gebäude geht.
Im Sinne der DIN 18040-1 sind das insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten,
Stellplätze, Garagen und öffentliche Toilettenanlagen.
Für uns interessant: Teil 2
In Teil 2 der Norm finden sich Wohnungen wieder, darunter auch Inhalte zu Sanitärräumen. Darüber hinaus differenziert die Norm Teil 2 zwischen Wohnungen, die
- 'barrierefrei nutzbar' oder
- 'barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar'
sind. Für uns sind vor allem die Vorgaben für Waschtische und Spiegel interessant. Folgende Tabelle soll Ihnen einen Überblick gewähren:
Wohnfeldverbessernde Maßnahmen
>>> Zuschüsse der Pflegekasse bei Verbesserung des Wohnumfeldes
Die Pflegekasse gewährt unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Diese Zuschüsse sollen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei
Vorliegen einer Pflegestufe im ambulanten Bereich beitragen. Diese Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Eine Einstufung in eine der möglichen Pflegestufen
- Die Versorgung zu Hause wird durch die beantragten Umbaumaßnahme erst möglich
- Die häusliche Pflege wird durch die geplanten Umbaumaßnahmen erheblich erleichtert
- Eine Abhängigkeit von den Pflegenden wird erheblich verringert oder gar ganz vermieden, die selbständige Lebensführung kann wiederhergestellt werden
>>> Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.000 € je Maßnahme.
Achtung: Der Antrag auf Zuschüsse der Pflegeversicherung muss vor Beginn einer Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Kasse eingereicht werden!
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung (Wohn- oder Lebensgemeinschaft), dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe
von 4 000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16 000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger
der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
>>> Links zum Thema:
Dazu mehr in einem Video des Bundesministerium für Gesundheit.
Altersgerechtes Umbauen - Barrierereduzierung
>>> KfW-Zuschuss für den Badumbau
>>> 17. Juli 2023: Zuschüsse wieder verfügbar
Endlich ist es so weit: Wer beispielsweise sein Badezimmer altersgerecht Umbauen möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Zuschuss bei der KfW stellen. Im Programm mit
der Nummer 455-B stehen für solche Maßnahmen insgesamt wieder
75 Millionen Euro zur Verfügung.
https://www.aktion-barrierefreies-bad.de/
Gründe für den Umbau und die Modernisierung einer bestehenden Immobilie gibt es viele. Manchmal ist die Raumaufteilung nicht mehr zeitgemäß, manchmal passt die Farbe
der Fliesen nicht mehr zum Zeitgeschmack. Wenn mit dem Umbau außerdem Hürden für ältere oder behinderte Menschen beseitigt werden, kommt auch eine Förderung durch die staatliche Förderbank KfW
infrage.
Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden können. Wichtig: Die Arbeiten müssen von
einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dazu gehören folgende Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, die auch miteinander kombiniert werden können. Für uns interessant sind vor allem die
Maßnahmen des Punktes 5.
1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
3. Überwindung von Treppen und Stufen
4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau
5. Badumbau
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler
Liftsysteme)
6. Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen
Hinweis zur Höhe der förderfähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro
Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
>>> Links zum Thema:
Mit unseren Oberschränken schaffen Sie Beinfreiheit. Die untenstehende Übersicht zeigt auf, auf welche Höhe die Schränke bestenfalls montiert werden
sollen.
Mit unseren Oberschränken schaffen Sie Beinfreiheit. Die 100 cm hohen Schränke sind so konzipiert, dass man sie auf Unterkante 800 mm neben dem Waschtisch oder der Waschtischplatte aufhängt und somit eine ausreichenden Abstand der Unterkante zum Boden erreicht. Alternativ kann der Schrank oberhalb des
Waschtisches auf Oberkante 200 cm aufgehängt werden.
Mit unseren Oberschränken schaffen Sie Beinfreiheit. Die 120 cm hohen Schränke sind so konzipiert, dass man sie auf Oberkante
2000 mm aufhängt und somit eine ausreichenden Abstand der Unterkante zum Boden von 80 cm erreicht.